Kinogutschein

Kinogutschein

Kinogutscheine sind an der Kinokasse (täglich ab dem ersten Film geöffnet) erhältlich. Der Gutscheinbetrag ist frei wählbar!





Eintrittspreise

Das Filmstudio öffnet 10 - 15 Minuten vor dem Beginn der ersten Vorstellung des Tages. Reservieren können Sie gerne telefonisch unter: 08421 / 4473. Das Telefon ist täglich ab dem ersten Film besetzt.

Reservierungen sind auch online möglich. Hierfür einfach im Wochenprogramm auf die gewünschte Spielzeit klicken. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich. Wir haben kein Kartenlesegerät.


Eintrittspreise Filmstudio Eichstätt:

Mo Di Mi Do Fr Sa So
Kinder bis 12 Jahre, vor 17.00 Uhr: 6,50 6,50 6,50 6,50 6,50 6,50 6,50
Kinder & Jugendliche 12 bis 25 Jahre, vor 17.00 Uhr: 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00 7,00
Ab 25 Jahre, vor 17.00 Uhr: 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50
Kinder bis 12 Jahre, nach 17.00 Uhr: 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50 7,50
Kinder & Jugendliche 12 bis 25 Jahre, nach 17.00 Uhr: 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50 9,50
Ab 25 Jahre, nach 17.00 Uhr: 10,50 10,50 10,50 10,50 10,50 10,50 10,50
Sonderveranstaltungen: siehe Preisaushang. Bei uns gibt es keine Logenzuschläge, Reservierungsgebühren etc..

Überlängenzuschlag: ab 125 min 0,50 € | ab 135 min 1,00 € | ab 145 min 1,50 € | ab 155 min 2,00 € | ... jede weitere 10 min. +0,50 €.

3D Zuschlag im Filmstudio : 2,00 € auf alle Preiskategorien. Leihbrille im Preis mit inbegriffen.

Behinderte Personen bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises erhalten den ermäßigten Eintrittstarif "bis 12 Jahre".

Schul- und Sondervorstellungen:

Außerhalb der normalen Kinoöffnungszeiten führen wir gerne Schul- oder Sondervorstellungen zu gesonderten Konditionen durch. Natürlich beraten wir sie hinsichtlich der Filmauswahl. Rufen Sie uns für weitere Informationen einfach unter der Nummer 08421 / 4473 an oder schicken Sie eine Mail an info@kino-eichstaett.de

Kindergeburtstagsgruppen: Bei Kindergeburtstagsgruppen ab 6 Personen: freier Eintritt für das Geburtstagskind. Gilt nur nach Voranmeldung unter: 08421 / 4473 oder info@kino-eichstaett.de




- Das Kino ist barrierefrei (beide Kinosäle sind mit dem Rollstuhl zu erreichen). Kino 1 ist im 3. Stockwerk. Kino 2 im Erdgeschoss. Es gibt einen Aufzug, bitte an der Kinokasse melden.

- Es gibt ein Behinderten-WC, bitte an der Kinokasse melden.

- Barrierefreies Kino mit Audiodeskription und Untertitel ist mit der App GRETA möglich. Welche Filme unterstützt werden und weitere Informationen finden Sie hier: [weiter]




Ihr Kontakt

Sie haben Fragen oder Anregungen? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

  • Filmstudio Eichstätt
    Residenzplatz 17
    85072 Eichstätt

  • 08421 / 4473

  • info@kino-eichstaett.de





Anfahrt







Jugendschutz

Hier stellen wir für Sie die gesetzlichen Regelungen bezüglich des Besuches Ihrer Kinder in unserem Kino zusammen.

Kino und Filmveranstaltungen – die gesetzlichen Vorgaben

Frage: Unter welchen Voraussetzungen dürfen Kinder und Jugendliche Filme im Kino sehen?

Antwort: Kinder und Jugendliche dürfen auch in Begleitung Erwachsener im Kino nur Filme sehen, die von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für ihre Altersgruppe freigegeben wurden. Die möglichen Altersfreigaben lauten:

"Freigegeben ohne Altersbeschränkung"
"Freigegeben ab sechs Jahren"
"Freigegeben ab zwölf Jahren"
"Freigegeben ab sechzehn Jahren"
"Keine Jugendfreigabe".

Die Altersfreigaben sind rechtlich verbindlich. Für ihre Einhaltung sind die Kinobetreiber verantwortlich. Sie müssen gegebenenfalls Einlasskontrollen durchführen. Auch in Begleitung der Eltern dürfen Kinder nur einen für ihre Altersgruppe freigegebenen Film sehen. Ausnahme: In Begleitung eines oder einer Personensorgeberechtigten, also in der Regel der Eltern (! nicht Bruder, Schwester, Großeltern...!), dürfen Kinder ab sechs auch Filme sehen, die erst für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben sind. Alle Vorgaben "FSK" finden Sie hier: [weiter].

Die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person ist notwendig bei Kindern unter zwölf Jahren, wenn die Vorstellung nach 20 Uhr beendet ist. Bei Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist. Bei Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.